eAU und Arbeitgeber: Was sieht der Chef?
Die Diagnose sieht Ihr Arbeitgeber nicht. Er ruft die eAU bei Ihrer Krankenkasse ab und sieht zum Beispiel, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind. Einen Schein abgeben müssen Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter nicht. Krankmelden müssen Sie sich aber selbst.
Was Sie selbst tun müssen
- Krankmelden: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid, dass Sie krank sind.
- Krankschreiben lassen: Spätestens wenn Sie länger als 3 Kalendertage krank sind, oder früher, wenn Ihr Arbeitgeber das verlangt.
- Bescheid geben: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass eine Krankschreibung vorliegt und wie lange sie gilt. Dann weiß er, dass er die eAU abrufen kann.
Was der Arbeitgeber sieht – und was nicht
- Er sieht unter anderem, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind.
- Er sieht nicht, welche Krankheit Sie haben.
Ausnahme: Privatversicherte
Privatversicherte nehmen an der eAU noch nicht teil. Sie bekommen eine Bescheinigung und geben sie selbst beim Arbeitgeber ab.
Was per Video möglich ist
wenn Sie in unserer Praxis neu sind.
wenn Sie in unserer Praxis schon einmal persönlich untersucht wurden.
Verlängern geht nicht per Video, wenn die erste Krankschreibung per Video war. Dafür müssen Sie persönlich in eine Praxis. Ob und wie lange Sie krankgeschrieben werden, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Ärztliches Video-Gespräch buchen
Freien Termin bei Doctolib wählen. Über die Krankschreibung entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch.
Krankschreibung online: Termin buchenHäufige Fragen
Bekomme ich selbst auch eine Kopie?
Ja, für Ihre eigenen Unterlagen bekommen Sie eine Ausfertigung der Krankschreibung. Fragen Sie im Gespräch, wie Sie diese erhalten.
Muss ich die eAU an meine Krankenkasse schicken?
Nein. Die Praxis schickt die eAU direkt elektronisch an Ihre Krankenkasse.