MVZ Laim Videosprechstunde Video-Termin buchen

Kostet die Krankschreibung per Video etwas?

Kurz gesagt

Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde eine Leistung der Krankenkasse. Sie bezahlen dafür nichts. Das gilt für alle gesetzlichen Kassen, zum Beispiel AOK, TK, Barmer oder DAK. Privatversicherte bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Krankschreibung online: Termin buchenBei Doctolib · ärztliches Video-Gespräch

Gesetzlich versichert

Egal ob AOK, TK, Barmer, DAK, IKK, BKK oder eine andere gesetzliche Krankenkasse: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Videosprechstunde. Halten Sie Ihre Gesundheitskarte bereit.

Privat versichert

Sie bekommen nach dem Gespräch eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die reichen Sie wie gewohnt bei Ihrer Versicherung ein.

Und Doctolib?

Das Konto bei Doctolib und die Buchung sind für Sie kostenlos.

Vorsicht bei Angeboten mit Garantie

Eine Krankschreibung kann man nicht kaufen. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand eine Krankschreibung verspricht, egal wie es Ihnen geht. Beim MVZ Laim entscheidet immer die Ärztin oder der Arzt nach dem Gespräch.

Was per Video möglich ist

bis 3Kalendertage

wenn Sie in unserer Praxis neu sind.

bis 7Kalendertage

wenn Sie in unserer Praxis schon einmal persönlich untersucht wurden.

Verlängern geht nicht per Video, wenn die erste Krankschreibung per Video war. Dafür müssen Sie persönlich in eine Praxis. Ob und wie lange Sie krankgeschrieben werden, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Ärztliches Video-Gespräch buchen

Freien Termin bei Doctolib wählen. Über die Krankschreibung entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch.

Krankschreibung online: Termin buchen

Häufige Fragen

Muss ich etwas dazuzahlen?

Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter nein. Die Videosprechstunde ist eine Kassenleistung.

Brauche ich meine Gesundheitskarte?

Ja, bitte halten Sie Ihre Gesundheitskarte für den Termin bereit.

Stand: Oktober 2026 · Grundlage: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA

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