Wie lange kann ich per Video krankgeschrieben werden?
Wenn Sie in unserer Praxis neu sind, für bis zu 3 Kalendertage. Wenn Sie schon einmal persönlich bei uns untersucht wurden, für bis zu 7 Kalendertage. Sind Sie danach noch krank, müssen Sie für die Verlängerung persönlich in eine Praxis.
Was per Video möglich ist
wenn Sie in unserer Praxis neu sind.
wenn Sie in unserer Praxis schon einmal persönlich untersucht wurden.
Verlängern geht nicht per Video, wenn die erste Krankschreibung per Video war. Dafür müssen Sie persönlich in eine Praxis. Ob und wie lange Sie krankgeschrieben werden, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Was heißt „neu“ und was heißt „bekannt“?
- Neu: Sie waren noch nie persönlich bei uns in der Praxis in München.
- Bekannt: Eine Ärztin oder ein Arzt unserer Praxis hat Sie früher schon einmal persönlich vor Ort untersucht.
Diese Regeln gelten für alle Praxen in Deutschland. Sie stehen in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (§ 4 Absatz 5).
Sie sind danach noch krank?
Eine Verlängerung (Folgebescheinigung) geht nur nach einer persönlichen Untersuchung. Sie können dafür zu uns nach München kommen oder in eine Praxis in Ihrer Nähe gehen, zum Beispiel zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Wer entscheidet, wie lange?
Die Ärztin oder der Arzt. Die Tage oben sind nur die Obergrenze. Oft reicht eine kürzere Krankschreibung.
Ärztliches Video-Gespräch buchen
Freien Termin bei Doctolib wählen. Über die Krankschreibung entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Gespräch.
Krankschreibung online: Termin buchenHäufige Fragen
Kann ich per Video eine Woche krankgeschrieben werden?
Nur wenn Sie schon einmal persönlich bei uns untersucht wurden und die Ärztin oder der Arzt das für nötig hält. Sonst sind es höchstens 3 Kalendertage.
Zählt das Wochenende mit?
Ja. Die Dauer wird in Kalendertagen gezählt, also inklusive Samstag, Sonntag und Feiertagen.
Wie lange zahlt mein Arbeitgeber, wenn ich lange krank bin?
Bis zu 6 Wochen, wenn Sie schon mindestens 4 Wochen dort arbeiten. Danach können gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.